Sarah-Louisa Rohrer
ist Miss Universe Switzerland Kandidatin.
Die Finanzkompetenzen von Exekutive und Legislative sollen in Gemeindeordnung neu geregelt werden. tb
Das Stadtparlament hat einstimmig verschiedene Anpassungen in der Gemeindeordnung beschlossen. So sollen die Kreditkompetenzen von Exekutive und Legislative im Anhang detailliert festgehalten werden. Zu Diskussionen führten insbesondere die Kompetenzverteilung bei Grundstückkäufen durch die Stadt und der Erlass der Schutzverordnung.
Finanzen Im Rahmen einer Motion von Frank Albrecht (SVP) hat das Stadtparlament den Stadtrat 2023 beauftragt, klare finanzielle Kriterien dafür festzulegen, ab wann ein Geschäft als separate Vorlage ins Parlament muss. «Der Stadtrat hat die Absicht begrüsst, die Finanzkompetenzen klarer zu regeln und wir wollten dies über den Anhang der Gemeindeordnung machen. Doch das Amt für Gemeinden und Bürgerrechte hat uns belehrt, dass auch eine Volksabstimmung nötig ist, wenn nur der Anhang der Gemeindeordnung verändert wird», erklärte Stadtpräsident Wolfgang Giella, weshalb es zwei Jahre gedauert hat, bis der Vorschlag des Stadtrates vorlag. Denn wenn man schon eine Volksabstimmung bemühe, habe man gleich alle Pendenzen in der Gemeindeordnung beheben wollen. So soll beispielsweise der Stadtrat neu allein zuständig sein für Leistungsvereinbarungen, was von der VBK unter der Leitung des Motionärs Frank Albrecht und in der Parlamentsdebatte unbestritten blieb.
Nicht einverstanden zeigte sich die VBK damit, dass der Stadtrat neu auch für den Erlass der Schutzverordnung zuständig sein soll. Wolfgang Giella erklärte, in allen anderen St.Galler Gemeinden sei die Exekutive zuständig. Bleibe diese Kompetenz beim Parlament müsse man bei jedem Bauprojekt, das in irgendeiner Weise die Schutzverordnung betreffe, eine Vorlage ausarbeiten. Dies wiederum stehe im völligen Widerspruch zur Forderung des Parlaments, die Verwaltungsstrukturen zu optimieren. Unterstützung erhielt der Stadtpräsident von der SP, die einen Antrag stellte, den Erlass der Schutzverordnung dem Stadtrat zu unterstellen, um «Partikularinteressen von Interessengruppen entgegenzuwirken». Heinz Loretini (FDP) hielt dagegen, die Schutzverordnung sei als Reglement ausgestaltet und Reglemente zu erlassen, falle klar in die Kompetenz der Legislative. Matthias Ebneter (GLP-FLiG) meinte, der Schutz sei besser gewährleistet, wenn eine Bauherrschaft wisse, dass ihr Bauvorhaben zwingend durchs Parlament müsse. Die VBK hatte argumentiert, die neue Schutzverordnung wäre zum Bürokratiemonster geworden, wenn das Parlament den vom Stadtrat präsentierten Vorschlag nicht deutlich entschärft hätte. Entsprechend müsse die Kompetenz beim Parlament bleiben. So blieb der Vorstoss der SP mit 5:23 Stimmen chancenlos und das Parlament ist weiterhin zuständig für die Schutzverordnung.
Bezüglich der Kreditkompetenzen waren sich die Parlamentarier nicht einig, wie hoch die Grenze für Grundstückkäufe durch den Stadtrat in Eigenregie gelegt werden soll. Die SP-Fraktion beantragte, die Grenze von 4 Millionen, wie sie die VBK vorgeschlagen hatte, auf 6 Millionen zu erhöhen, da sich der Immobilienmarkt hochdynamisch entwickle und die Stadt teilweise chancenlos sei bei Bieterverfahren, wenn sie zuerst einen politischen Prozess von mehreren Monaten durchlaufen müsse. Unterstützung erhielt die SP von der GLP-FliG. Matthias Ebneter sagte, es gebe Beispiele von Grundstücken, die an eine andere Käuferschaft gegangen seien, weil der Stadtrat nicht schnell genug habe reagieren können. Gerade mit Blick auf die Entwicklung des ASGO-Areals sei dies zu vermeiden, denn dort gebe es für die Stadt attraktive Grundstücke. Heinz Loretini entgegnete, Grundstückkäufe sollten nie vorschnell getätigt werden und die Stadt müsse keine Bodenpolitik betreiben. Matthias Ebneter beantragte, diese eine Frage auszuklammern und in einer zweiten Lesung vertieft zu diskutieren. Doch sowohl dieser Antrag als auch der Antrag der Erhöhung der Kompetenz-Limite für den Stadtrat auf 6 Millionen blieb mit jeweils 8 zu 20 Stimmen chancenlos. So könnte der Stadtrat gemäss neuer Gemeindeordnung Grundstückkäufe bis vier Millionen selbstständig entscheiden, bisher lag die Grenze bei drei Millionen.
Abgesehen von den Fragen nach der Schutzverordnung und den Grundstückkäufen blieben alle weiteren Punkte unbestritten, so auch die Änderungen zu Kantonsstrassenprojekten. Neu soll es nicht mehr von den Totalkosten, sondern vom Gemeindeanteil abhängen, ob ein Projekt ins Parlament oder vors Volk muss. Ab einem Gemeindeanteil von 300'000 Franken kommt ein Projekt ins Parlament. Bei einem Gemeindeanteil ab einer Million Franken untersteht der Parlamentsbeschluss dem fakultativen Referendum. Der Stadtrat hatte hier deutlich höhere Grenzen vorgesehen, erklärte sich aber mit den Änderungsanträgen der VBK einverstanden.
Der Anhang Finanzkompetenzen sieht nun vor, dass künftig der Stadtrat einmal neue Ausgaben bis 200'000 Franken oder Investitionen bis 300'000 Franken abschliessend mittels Budgets entscheiden kann, darüber aber immer eine Parlamentsvorlage benötigt wird. Das fakultative Referendum gilt bei Investitionen weiterhin ab einer Million Franken, das obligatorische Referendum wird auf Antrag der VBK von 4 auf 6 Millionen Franken erhöht. Die Erhöhung der eigenen Kompetenzen zulasten der Bevölkerung wurde mit der hohen Bauteuerung in den letzten 25 Jahren begründet. Über die Anpassungen der Gemeindeordnung und damit auch der Finanzkompetenzen wird schliesslich das Stimmvolk entscheiden. Die Abstimmung wird gemäss Stadt voraussichtlich am 8. März 2026 stattfinden.
Von Tobias Baumann
Lade Fotos..