Sarah-Louisa Rohrer
ist Miss Universe Switzerland Kandidatin.
Die St.Galler Regierung macht in Beantwortung einer Interpellation der Fraktionen der SVP und der Mitte-EVP im Kantonsrat auf die aus ihrer Sicht negativen Auswirkungen der Individualbesteuerung aufmerksam. Sie weist auch auf die Ablehnung durch die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und -direktoren (FDK) hin.
Individualbesteuerung Zur Hauptsache sieht die Regierung drohende hohe Mindereinnahmen und hohen administrativen Mehraufwand. Deshalb hat sie auch beschlossen, das von der FDK empfohlene Kantonsreferendum zu unterstützen. Das Kantonsreferendum kommt zustande, wenn dies von acht Kantonen verlangt wird. Für das Ergreifen des Kantonsreferendums ist im Kanton St.Gallen die Regierung allein und abschliessend zuständig. Erst zum zweiten Mal kann es damit in der schweizerischen Politik zu einem solchen Referendum kommen. Die Kantone haben so die Möglichkeit, bei einem vom Parlament beschlossenen Bundesgesetz eine Volksabstimmung zu verlangen. Allerdings will auch ein überparteiliches Komitee mit SVP und Mitte das Referendum ergreifen, muss dazu aber 50‘000 Unterschriften sammeln.
Unbestritten ist für die St.Galler Regierung, dass die Heiratsstrafe bei der direkten Bundesteuer zu beseitigen ist. Sie fordert indessen eine Lösung, die auf einer gemeinsamen Veranlagung von Ehepaaren basiert. Die Mindereinnahmen am Kantonsanteil der direkten Bundessteuer würde rund 4,7 Millionen betragen, gibt die Regierung weiter an. Hinzu kommen voraussichtliche Ausfälle im Rahmen der Umsetzung der Individualbesteuerung, welche noch nicht quantifiziert werden können. Die Umstellung auf Individualbesteuerung wäre mit einem erheblichen Initialaufwand verbunden. Es müssten im Kanton 114‘500 zusätzliche Steuererklärungen jährlich verarbeitet werden. Neu wären Vermögensverschiebungen und Rechtsgeschäfte zwischen Ehegatten steuerlich relevant. Auch die Gemeinden müssten gegenüber heute mit einem erheblichen administrativen Mehraufwand rechnen, erklärt die Regierung. Einen grossen Mehraufwand ergäbe sich auch bei der Ermittlung der Prämienverbilligung, der Stipendienhöhe, der Kita-Beiträge und Ergänzungsleistungen, da diese heute auf dem Familieneinkommen basieren und der gemeinsamen Steuerveranlagung entnommen werden können.
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